Wir gehen individuell auf Ihre Bedarfe ein.
In der modernen Arbeitswelt sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz ein bedeutender Faktor für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Unsere Psychische Gefährdungsbeurteilung unterstützt Sie dabei, diese Belastungen systematisch zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention und Intervention zu entwickeln.
Arbeitgeberverantwortung nach §5 ArbSchG.
Gesundheit der Mitarbeitenden fördern
Festellen eines Status Quo durch umfassende Analysen
Passgenaue Ableitung von BGM-Maßnahmen
Bedarfe der Mitarbeitenden werden sichtbar
Strategisches BGM wird sinnvoll unterstützt
Mögliche Reduzierung von Fehlzeiten
Blinde Flecken werden ersichtlich
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist seit 2013 eine gesetzliche Pflicht gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes. Sie bildet einen integralen Bestandteil der umfassenden Gefährdungsbeurteilung, die sowohl physische als auch psychische Aspekte abdeckt, und gilt für alle Arbeitgeber:innen ab dem ersten/r Beschäftigten. Unternehmen sind daher verpflichtet, alle potenziellen Gefährdungen zu identifizieren, die sich aus psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ergeben.
Die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche) sollte alle Mitarbeitenden eines Unternehmens einbeziehen. Die Teilnahme ist freiwillig und Anonymität muss in jedem Fall gewährleistet sein, um Vertrauen und Offenheit zu fördern. Die Beurteilung erfolgt tätigkeitsbezogen, was bedeutet, dass eine Einteilung in Gruppen mit ähnlichen Tätigkeiten oder Arbeitsbereichen notwendig ist.
Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt es, die psychische Belastung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit exemplarisch zu beurteilen. Dies ermöglicht eine effiziente Durchführung, ohne den Fokus auf die individuelle Belastung der Mitarbeitenden zu verlieren.
Als Full-Service-Dienstleister im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) begleiten und beraten wir Ihr Unternehmen während des gesamten Zyklus der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche). Von der (Erst-)Beratung über die Analyse, die Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen bis hin zur Evaluation stehen wir Ihnen in jedem Schritt unterstützend zur Seite.
Benötigen Sie Unterstützung bei einem spezifischen Schritt der psychischen Gefährdungsbeurteilung, stehen wir Ihnen nach einer individuellen Bedarfsanalyse ebenfalls gerne zur Verfügung. Unser Ziel ist es, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, um die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden nachhaltig zu fördern.
Bildung einer Steuerungsgruppe
Festlegung von Verantwortungen
Zeitliche Planung der Analyse
Inhaltliche Planung der Analyse
Festlegung der Pilotbereiche
Planung der Kommunikation
Information der Mitarbeiter:innen
Grob- oder Feinanalyse
Information der Mitarbeiter:innen
Ergebnisdarstellung
Zielsetzung und Festlegung der Handlungsfelder
Risikobewertung
(Weiter-)Entwicklung von Maßnahmen in der Steuerungsgruppe (inkl. Projektplan)
Umsetzung der Maßnahmen
Wirksamkeitskontrolle
Auch bei der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche) legen wir großen Wert auf einen ganzheitlichen und wissenschaftlich fundierten Ansatz. Unsere Befragungen erfassen daher nicht nur objektive Belastungen, sondern auch die subjektiven Beanspruchungen der Mitarbeitenden.
Das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept, das von Rohmert und Rutenfranz (1975) definiert wurde, bildet die Grundlage unseres Ansatzes. Dieses Modell unterscheidet klar zwischen Belastungen, die als äußere Einwirkungen definiert sind, und Beanspruchungen, die die Auswirkungen auf den Menschen beschreiben. Nur durch die Analyse der Beanspruchungsfolgen lassen sich potenzielle Gefährdungen identifizieren. Belastungen werden dabei nur dann als Fehlbelastungen klassifiziert, wenn sie mit Fehlbeanspruchungen einhergehen.
Da die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche) gesetzlich nicht im Detail vorgeschrieben ist, kann sie individuell an die Bedarfe jedes Unternehmens angepasst werden. Eine bedarfsgerechte Umsetzung hat für uns oberste Priorität. In unseren kundenorientierten Beratungsgesprächen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre Organisation. Oft ist die Umsetzung einfacher und kosteneffizienter, als Sie vielleicht denken – wir öffnen Ihnen mehrere Türen, durch die Sie nur noch gehen müssen.
Aufgrund der Erreichbarkeit der Mitarbeitenden, der einfachen Durchführbarkeit, und der Standardisierung ist die Grobanalyse anhand eines Fragebogens wohl die Bekannteste. Egal ob digital, per Paper-Pencil oder hybrid, wir versuchen die Durchführung für Ihr Unternehmen möglichst passgenau zu gestalten. So können wir gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Bedarfe (Zielgruppen, Zeit, Verständlichkeit, Wissenschaftlichkeit und Intensivität) eingehen und den Fragebogen bestmöglich auf diese anpassen.
Der Analysetag dient als Ist-Analyse, um zielgruppenspezifische Maßnahmen zu entwickeln und die Mitarbeitenden direkt in den BGM-Prozess einzubinden. Das dreistufige Vorgehen umfasst:
Dieser Kleingruppenworkshop (max. 15 Personen) ermöglicht einen intensiven Austausch über belastende Einflussfaktoren auf die Arbeitstätigkeit. Dabei werden Handlungsfelder priorisiert, konkrete Belastungsfaktoren ermittelt und passende Lösungsstrategien entwickelt. Ziel ist es, gemeinsam Verbesserungen zu erarbeiten. Die Arbeitssituationsanalyse kann auch digital durchgeführt werden.
Bei speziellen Anforderungen oder organisatorischen Voraussetzungen können Belastungen durch Einzelinterviews erfasst werden. Mitarbeitende derselben Tätigkeitsgruppe werden hierbei individuell anhand eines standardisierten Fragebogens zu ihren Belastungen und Beanspruchungen befragt.
In einer praxisorientierten Ausbildung schulen wir firmeninterne Mitarbeitende, um eigenständig Arbeitssituationsanalysen durchführen zu können. Diese Multiplikator:innen erhalten das notwendige Wissen und die Fähigkeiten, die psychische Gefährdungsbeurteilung erfolgreich umzusetzen.
Wir gehen individuell auf Ihre Bedarfe ein.
Wir beraten kunden- und bedarfsorientiert.
Wir denken ergebnisorientiert.
Wir nutzen wissenschaftliche Ansätze.
Wir denken ganzheitlich und integrativ.
Wir arbeiten strategisch.
Wir beraten ressourcenschonend.
Wir empfehlen, die psychische Gefährdungsbeurteilung (GBU Psyche) in regelmäßigen Abständen von 1–3 Jahren durchzuführen – idealerweise jedoch fortlaufend.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren, wenn sich die zugrunde liegenden Gegebenheiten ändern. Gründe für eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen können unter anderem sein:
Veränderungen der Arbeitsbedingungen, die zu neuen oder geänderten psychischen Belastungen führen. Beispiele hierfür sind Restrukturierungen, Reorganisationen von Tätigkeiten und Arbeitsabläufen oder die Anschaffung neuer Maschinen und Produktionsausrüstungen.
Auffällige Häufungen von Beschwerden oder Gesundheitsbeeinträchtigungen, wie eine erhöhte Fluktuation, vermehrte Beschwerden oder arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme, die auf psychische Belastungen am Arbeitsplatz hinweisen.
Neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse oder Änderungen in den Arbeitsschutzvorschriften, die eine Anpassung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich machen.
In der Regel wird die GBU Psyche von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. In kleineren Unternehmen übernimmt häufig die Personalabteilung diese Aufgabe. Um eine erfolgreiche Durchführung sicherzustellen, ist es sinnvoll, die Verantwortung im Team zu teilen. Zusätzlich können externe Berater:innen beauftragt werden, um Fachwissen und Unterstützung in den Prozess einzubringen.
Wenn keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, verstößt der Arbeitgeber gegen das Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG). Dies kann mit Bußgeldern geahndet werden. Bei fahrlässiger oder regelmäßiger Vernachlässigung kann das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe ausgeweitet werden. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass die Anforderungen an die psychische Gefährdungsbeurteilung erfüllt sind.
Die Kosten für eine psychische Gefährdungsbeurteilung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensgröße, der Anzahl der Mitarbeitenden und der gewählten Methodik. Um Ihnen eine individuelle und ressourcenschonende Beratung anzubieten, erstellen wir gerne ein maßgeschneidertes Angebot, das Ihre spezifischen Anforderungen berücksichtigt.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist in allen Arbeitsbereichen gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße. Auch Selbständige sind verpflichtet, die psychische Gefährdung in ihrer Arbeit zu beurteilen. Besonders in Branchen mit hohen psychischen Belastungen, wie dem Gesundheitswesen oder der Dienstleistungsbranche, ist eine gründliche Beurteilung besonders wichtig.
Erste Anzeichen einer psychischen Belastung am Arbeitsplatz können sein:
Zur Klärung sollten Betroffene ein erstes Anamnesegespräch mit einem Hausarzt oder einer Hausärztin führen oder sich an eine psychologische Fachkraft wenden.
Möchten Sie mehr über unsere Leistungen im Bereich der Psychischen Gefährdungsbeurteilung erfahren? Unsere Expert:innen stehen Ihnen für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt direkt einen Beratungstermin – gemeinsam schaffen wir ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeitenden.